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Herzlich Willkommen!
Der Landesverband der Fahrlehrer Saar e.V. begrüsst Sie auf seiner Internetseite.
Sinn und Zweck unseres Verbandes ist es, die Verkehrssicherheit zu fördern und die Belange unserer Mitglieder (das sind Fahrlehrer und Fahrschulinhaber, die wir auf freiwilliger Basis zusammenführen) gegenüber den Behörden, Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr und der Allgemeinheit wahrzunehmen und auch die neuesten gesetzlichen Bestimmungen für die Fahrschulen durchzuführen.
Wir versuchen auch allen unseren Mitgliedern pädagogische Erkenntnisse, rechtliches und technisch Neues zu vermitteln, sowie ihre Fortbildung zu fördern.
Darüber hinaus vertritt der Landesverband der Fahrlehrer Saar e.V. seine Mitglieder in allen anderen Verbänden und Institutionen, die in den Bereichen der Verkehrsicherheit im Saarland tätig sind.
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Nichtigkeit der 46. ÄVO zur StVO
Nach einer Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums ist die am 01.09.2009 in Kraft getretene Änderungsverordnung zur StVO aus formalen Gründen nichtig.
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Deshalb gelten die vor dem 01.09.2009 gültigen Regelungen weiter. Der Bundesverkehrsminister hat mit seinen Länderkollegen vereinbart, möglichst bald eine neue Änderungsverordnung zu verabschieden. Lesen Sie dazu auch beigefügte Pressemitteilung des BMVBS.
Jetzt bleibt nur noch die Hoffnung, dass die Gerichte die Meinung des Bundesverkehrsministerium teilen. Sowohl in der Fahrausbildung als auch in Weiterbildungskursen für Kraftfahrer können wir Fahrlehrer derzeit, den Teilnehmern nur die vom BMVBS vertretene Rechtsauffassung mitteilen und die bis zum 31.08.2009 geltenden Regelungen unterrichten. Auch die Prüfungsfragen, werden dieser Rechtsauffassung Rechnung tragen.
Bei allem Frust über den Hick-Hack dieser Änderung sollten wir Fahrlehrer aber unseren Kunden vermitteln, dass Verkehrsregeln im Grunde sinnvoll und auch nützlich sind und sie zur Beachtung der Regeln anhalten.
Links zum Artikel:
Alte Verkehrsschilder bleiben gültig
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