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Der Landesverband der Fahrlehrer Saar e.V. begrüsst Sie auf seiner Internetseite.

Sinn und Zweck unseres Verbandes ist es, die Verkehrssicherheit zu fördern und die Belange unserer Mitglieder (das sind Fahrlehrer und Fahrschulinhaber, die wir auf freiwilliger Basis zusammenführen) gegenüber den Behörden, Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr und der Allgemeinheit wahrzunehmen und auch die neuesten gesetzlichen Bestimmungen für die Fahrschulen durchzuführen.

Wir versuchen auch allen unseren Mitgliedern pädagogische Erkenntnisse, rechtliches und technisch Neues zu vermitteln, sowie ihre Fortbildung zu fördern.

Darüber hinaus vertritt der Landesverband der Fahrlehrer Saar e.V. seine Mitglieder in allen anderen Verbänden und Institutionen, die in den Bereichen der Verkehrsicherheit im Saarland tätig sind.


Nichtigkeit der 46. ÄVO zur StVO
Nach einer Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums ist die am 01.09.2009 in Kraft getretene Änderungsverordnung zur StVO aus formalen Gründen nichtig.
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Links zum Artikel:
Alte Verkehrsschilder bleiben gültig

Fahrtraining für Zivildienstleistene

Downloads zum Artikel:
FahrschullisteZivitraining.doc

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Dachgepäckträger kosten Sprit

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