ASF - Seminar
Die Bewährungszeit ist nicht bestanden, wenn der Fahranfänger eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht und deshalb rechtskräftig verurteilt wird oder einen bestandskräftigen Bußgeldbescheid erhalten hat. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet in diesem Fall die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger an.

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Aufbauseminar ASF

ASP - Seminar
Wer an einem solchen Seminar freiwillig teilnimmt und weniger als 9 Punkte im Verkehrszentralregister hat, bekommt 4 Punkte gelöscht.
Wer 9 - 13 Punkte hat und freiwillig teilnimmt, bekommt 2 Punkte gelöscht.
Ab 14 - 17 Punkte wird dieTeilnahme an einem Aufbauseminar von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet. Es erfolgt kein Punkteabzug.
Bei erreichen von 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

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